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Rezeptbestellung
Durch die verpflichtende Umstellung vom Rezeptausdruck zum E-Rezept ab dem 1.1.2024 müssen wir die Abläufe der Rezeptbestellung verändern. Das E-Rezept bringt jedoch durchaus Vorteile, z.B. wenn ein Versicherungsnachweis in der Praxis im jeweiligen Quartal vorliegt und es sich um ein Folgerezept handelt, da Sie dann das Rezept nicht mehr in der Praxis abholen müssen. Für diesen Fall können Sie auch weiterhin gerne das Bestellformular unten verwenden. Wir schalten mindestens einmal am Tag die bestellten E-Rezepte frei.
Es liegt bei uns im laufenden Quartal noch kein Krankenversicherungs-Nachweis vor? Dann können wir keine Rezepte vorbereiten. Sie müssen mit Ihrem Versicherungsnachweis - also der Gesundheitskarte - zunächst zu den Sprechzeiten in die Praxis kommen. Ab dann sind Bestellungen von Rezepten über diese Website bis zum Quartalsende möglich. Das E-Rezept können Sie dann durch Vorlage Ihrer Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen. Bitte beachten Sie, dass hier ohne Rücksprache mit dem für Sie verantwortlichen Arzt grundsätzlich nur Ihre Dauermedikation bestellt werden kann.



Bitte geben Sie hier Ihre Daten für die Rezeptbestellung an. 
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